AGB

(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Erwerb von Aktivierungscodes für den Zugang zu unseren Dienstleistungen über das Portal www.scc-schule.de [nachfolgend SCC-Schule genannt] sowie für die Teilnahme an Prüfungen über eine Personalzertifizierungsstelle.

(2) Reservierung einer Online-Schulung und Prüfung
Für die Nutzung unseres Schulungs- und Prüfungsangebots geben Sie Ihre Reservierungsanfrage über ein Formular auf SCC-Schule ab. Bei der Reservierungsanfrage werden Sie zur Angabe Ihrer Kontaktdaten (Firma, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse) sowie der Teilnehmerdaten (vollständiger Name und Geburtsdatum) aufgefordert. Des Weiteren ist eine Zustimmung zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung erforderlich. Gemäß unserer Datenschutzerklärung versichern wir Ihnen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung Ihrer Reservierungsanfrage verwendet werden.
Die Eckdaten werden anschließend durch unsere Mitarbeiter(-innen) mit Ihnen abgestimmt und in der Auftragsbestätigung dokumentiert. Nachdem Sie uns die Auftragsbestätigung mit Ihrer Unterschrift und Firmenstempel bestätigt haben, erhalten Sie die Rechnung mit den Aktivierungscodes, der Ihnen, beziehungsweise Ihren angemeldeten Teilnehmern den Zugang zu unserer Online-Prüfungsvorbereitung gewährt. Die sichere Aufbewahrung der Aktivierungscodes, beziehungsweise deren weitere Verwendung, obliegt dem Kunden.

(3) Eingangsvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung gemäß SCC-Regelwerk für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte
Für die Zulassung zur SGU-Prüfung, die in Verbindung mit der Online-Prüfungsvorbereitung gebucht wird, ist eine der folgenden Nachweise durch den Teilnehmer zu erbringen:

  • A) Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG); der Teilnehmer hat einen beruflichen Ausbildungsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), zum Beispiel Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Diplomurkunde
  • B) Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Ausland, zuzüglich Bestätigung des Arbeitgebers über mindestens 1-jährige Berufserfahrung in Deutschland; der Teilnehmer hat einen ausländischen beruflichen Ausbildungsabschluss, zum Beispiel Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Diplomurkunde und hat eine vom Arbeitgeber bestätigte mindestens 1-jährige Berufserfahrung in Deutschland
  • C) Bestätigung des Arbeitgebers über mindestens 3-jährige Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf; der Teilnehmer hat keinen beruflichen Ausbildungsabschluss (Inland / Ausland), kann jedoch eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf durch den Arbeitgeber nachweisen
  • D) Noch gültige SGU-Ausbildung einschließlich -Prüfung gemäß Dok. 016; der Teilnehmer kann eine noch gültige SGU-Ausbildung einschließlich -Prüfung durch eine SGU-Prüfungsurkunde gemäß Dok. 016 nachweisen
  • E) Noch gültige SGU-Prüfung gemäß Dok. 017 / 018; der Teilnehmer kann eine noch gültige SGU-Prüfung durch eine SGU-Prüfungsurkunde gemäß Dok. 017 / 018 nachweisen
  • F) Nachweis einer ersatzweisen Schulung (mit mind. 24 Unterrichtsstunden). Hierbei ist sicherzustellen, dass der Teilnehmer Kompetenz im deutschen Arbeitsschutz hat, das heißt, die ersatzweise Schulung kann durchgeführt werden
    • von Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa gemäß ASiG nach deutschem Recht) oder
    • von Unfallversicherungsträgern (UVT) oder
    • anerkannten Bildungsträgern im SGU-Bereich. Deren Dozenten müssen Kompetenz im deutschen Arbeitsschutz nachweisen.

(4) Nutzung des Portals
Beim erstmaligen Zugang zum Portal SCC-Schule ist der erworbene Aktivierungscode durch den Teilnehmer einzugeben. Danach wird der Teilnehmer dazu aufgefordert, seine E-Mail-Adresse sowie ein geeignetes Passwort einzugeben. Der Zugang zum Portal erfolgt nun ausschließlich über die Eingabe der E-Mail-Adresse und des persönlichen Passworts.
Die Inhalte der Online-Prüfungsvorbereitung sind zur einmaligen Nutzung und ausschließlich durch den Teilnehmer im Portal freigeschaltet und dürfen weder vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. Der Benutzeraccount wird nach der Prüfung, spätestens jedoch 4 Wochen nach der ersten Anmeldung im Portal deaktiviert.

(5) Teilnahme an der Prüfung
Die Abnahme der Prüfung erfolgt am Prüfungstag durch einen unabhängigen Prüfer der Personalzertifizierungsstelle. Der Teilnehmer hat rechtzeitig zum vereinbarten Termin am Prüfungsort zu erscheinen und seinen Personalausweis / Reisepass bereitzuhalten. Die Organisation der Anreise zum Prüfungsort und die damit verbundenen Kosten liegen beim Prüfling, beziehungsweise beim Auftragnehmer.

(6) Zertifikatserteilung und -zustellung
Die Zertifizierungsstelle stellt das Zertifikat nach eigener Durchsicht und Validierung sämtlicher Unterlagen und bestandener Prüfung aus.
SCC-Schule behält sich vor, bei unvollständigen Unterlagen oder fehlendem Zahlungseingang die Ausgabe des Zertifikats zu verweigern.
Die Zustellung des Zertifikats durch scc-schule.de erfolgt ca. 3 Werktage nachdem alle Unterlagen/Nachweise des Teilnehmers durch die Zertifizierungsstelle akzeptiert wurden, die Prüfung ordnungsgemäß abgelegt und bestanden wurde und keine offenen Positionen bestehen.

  • Unterlagen/Nachweise des Prüflings wurden durch die Zertifizierungsstelle akzeptiert.
  • Die Prüfung wurde ordnungsgemäß abgelegt und bestanden.
  • Die Kosten für Schulung/Prüfung wurden bezahlt.

(7) Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis für die SCC Online-Prüfungsvorbereitung über das Portal SCC-Schule inklusive Prüfung durch eine Zertifizierungsstelle beträgt EUR 385,-
Die Ausstellung eines „Blitzzertifikates“ ist optional und wird mit EUR 70,- berechnet. Der Teilnehmer erhält dann vorab sein Zertifikat als PDF-Datei.
Bei Nichtantritt der Prüfung sowie bei Abmeldung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Prüfungstermin können leider keine Prüfungsgebühren erstattet werden.
Für Prüfungstermine, die mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin umgebucht werden, erheben wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-
Bei Nichtbestehen ist die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung möglich. Hierfür fallen Prüfungsgebühren in Höhe von EUR 189,- an.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sind per Vorkasse fällig.